Straßenverkehrsrecht aktuell

 
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StVZO/EG Premium
Letzte Änderung dieser Seite:  07.07.10

 

Stand der StVZO:
1. Januar 2010

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Kraftfahrt-Bundesamt

Seit über 10 Jahren: bundesweite Schulungen mit ausgewiesenen Experten zu den Themen
- Baustellensicherung
- Ladungssicherung

- Lenk- u. Ruhezeiten

 

"Straßenverkehrsrecht aktuell" ist ein Service-Angebot des MORAVIA Verlags mit neuesten Infos zu StVZO-FZV-GGVSEB-ADR und verwandten Rechtsgebieten in Ergänzung zu den Vorschriftensammlungen StVZO-EG/ECE und GGVSEB/ADR. Sie erreichen diese Seite auch direkt über die Adresse www.stvzo.de.

Unter "StVZO" finden Sie alle StVZO-Paragraphen im Wortlaut. "StVZO/EG-Premium" enthält darüber hinaus 23 von derzeit 29 Anlagen zur StVZO, Verlinkungen auf die geltenden EG-Richtlinien sowie eine Reihe weiterer nützlicher Zusatzleistungen, die vor allem professionellen Nutzern zu empfehlen sind (z.B. Kfz-Betriebe, die aktuelle Vorschriften bereit halten müssen, Autohäuser, Überwachungsorganisationen).

Regelungen für Nachtbaustellen - Schilderwaldverordnung nichtig - Ladungssicherung zum Anfassen

 

Regelungen für Nachtbaustellen
Der BMVBS hat per Amtlichem Rundschreiben Straßenbau vom 8.12.2009 die neuen Regelungen für die Sicherung von Nachtbaustellen bekannt gegeben (VkBl. Heft 3 vom 15.2.2010, S. 56). Sie gelten zunächst nur für Autobahn-baustellen kürzerer Dauer. Neu sind auch vier entsprechende Regelpläne. Gleichzeitig bittet der BMVBS die Länder, die neuen Regelungen auch für Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu übernehmen. In der RSA/ZTV-SA Handausgabe des MORAVIA Verlags sind die neuen Regelungen mit Regelplänen bereits enthalten (8. Auflage 2010).


Schilderwaldverordnung ist nichtig
Die 46. StVO-Änderungsverordnung, bekannt geworden als "Schilderwaldverordnung", in Kraft seit 1.9.2009, ist nichtig. Grund ist ein Verstoß gegen das sog . "Zitiergebot". Das Zitiergebot ist ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht, wonach jeder Bürger Anspruch darauf hat, zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesregierung oder ein Bundesminister ein Gesetz oder eine Verordnung erlassen hat. Dies wurde jedoch versäumt, d.h. die letzte StVO-Änderung beruht, wie jetzt bekannt wurde, auf einer falschen Ermächtigungsgrundlage und ist daher nichtig. Es gelten somit automatisch die StVO und die VwV-StVO in den vor dem 1.9.2009 gültigen Fassungen.

Die Konsequenzen dieses Verstoßes sind beträchtlich. Man denke nur an die bereits abgebauten Verkehrsschilder oder an Bußgeldverfahren aufgrund der vermeintlich neuen Rechtslage. Die Fachverlage, insbeondere die Fahrschulverlage, haben natürlich ihre ganzen Lehr- und Prüfungsbücher auf die geänderte StVO umgestellt und können diese jetzt einstampfen - oder müssen darauf warten, dass eine formalrechtlich korrekte StVO in Kraft gesetzt wird. Wie man hört, scheinen auch frühere Änderungsverordnungen gegen das Zitiergebot verstoßen zu haben. Dieser Sachverhalt deutet darauf hin, dass man nicht umhin kommen wird, über kurz oder lang eine komplette Neufassung der StVO zu verkünden.

Neu an der Meldung oben: Die ursprüngliche Absicht, noch vor der Sommerpause wenigstens die 46. ÄndVO erneut zu verkünden - diesmal mit korrekter Präambel - ist an Unstimmigkeiten zwischen den Ländern gescheitert. Wann eine neu gefasste StVO in Kraft tritt, lässt sich derzeit nicht mit Bestimmtheit sagen. Aus gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass dies erst 2011 der Fall sein könnte.

Ladungssicherung zum Anfassen
Für Schulungen zum Thema "Ladungssicherung" bietet der MORAVIA Verlag bietet jetzt ein neues Modell an: "Demo-Lasi-Quick". Damit kann in Seminarräumen das Thema "Ladungssicherung" anschaulich vermittelt werden. Es besteht aus einer zerlegbaren Ladefläche, auf die Ladegut (Paletten, Gitterboxen, Fässer) aufgebracht und verzurrt werden können. Zurrgurte, Kantenschoner und Anti-Rutschmatten gehören zur Grundausstattung. Das Modell lässt sich in ca. 20 Minuten aufbauen.

 

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