Aktueller Rechtsstand: 26.11.2019
Die Fassung der StVZO wurde zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 12.7.2021 I 3091 (Nr. 48). Dies ist textlich nachgewiesen, jedoch dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die StVZO ständig überarbeitet wird, und viele Paragrafen auf andere Verordnungen umgelegt werden. Die Zukunft der StVZO ist somit ungewiss, da sie nach und nach aufgelöst wird. Wir bitten Sie daher, immer den aktuellen Stand zu überprüfen.
Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen nach § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz.
StVZO Inhaltsübersicht
A. Personen
§§ 1 bis 15l | weggefallen |
B. Fahrzeuge
I. Zulassungen von Fahrzeugen im Allgemeinen
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§ 18 | (weggefallen) |
§ 19 | Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis |
§ 20 | Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen |
§ 21 | Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge |
§ 21a | Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften |
§ 21b | Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften |
§ 21c | (weggefallen) |
§ 22 | Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile |
§ 22a | Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile |
§ 23 | Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer |
§§ 24 bis 28 | (weggefallen) |
§ 29 | Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger |
§ 29a | Datenübermittlung |
IIa. Pflichtversicherung
§§ 29b bis 29h | (weggefallen) |
III. Bau- und Betriebsvorschriften
1. Allgemeine Vorschriften
§ 30 | Beschaffenheit der Fahrzeuge |
§ 30a | Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors |
§ 30b | Berechnung des Hubraums |
§ 30c | Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme |
§ 30d | Kraftomnibusse |
§ 31 | Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge |
§ 31a | Fahrtenbuch |
§ 31b | Überprüfung mitzuführender Gegenstände |
§ 31c | Überprüfung von Fahrzeuggewichten |
§ 31d | Gewichte, Abmessungen und Beschaffenheit ausländischer Fahrzeuge |
§ 31e | Geräuscharme ausländische Kraftfahrzeuge |
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 32 | Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen |
§ 32a | Mitführen von Anhängern |
§ 32b | Unterfahrschutz |
§ 32c | Seitliche Schutzvorrichtungen |
§ 32d | Kurvenlaufeigenschaften |
§ 32e | Schutzstrukturen an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen |
§ 33 | Schleppen von Fahrzeugen |
§ 34 | Achslast und Gesamtgewicht |
§ 34a | Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen |
§ 34b | Laufrollenlast und Gesamtgewicht von Gleiskettenfahrzeugen |
§ 35 | Motorleistung |
§ 35a | Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle |
§ 35b | Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge |
§ 35c | Heizung und Lüftung |
§ 35d | Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen und Betätigungsraum |
§ 35e | Türen |
§ 35f | Notausstiege in Kraftomnibussen |
§ 35g | Feuerlöscher in Kraftomnibussen |
§ 35h | Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen |
§ 35i | Gänge, Anordnung von Fahrgastsitzen und Beförderung von Fahrgästen in Kraftomnibussen |
§ 35j | Brennverhalten der Innenausstattung bestimmter Kraftomnibusse |
§ 36 | Bereifung und Laufflächen |
§ 36a | Radabdeckungen, Ersatzräder |
§ 37 | Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten |
§ 38 | Lenkeinrichtung |
§ 38a | Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen |
§ 38b | Fahrzeug-Alarmsysteme |
§ 39 | Rückwärtsgang |
§ 39a | Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger |
§ 40 | Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben |
§ 41 | Bremsen und Unterlegkeile |
§ 41a | Druckgasanlagen und Druckbehälter |
§ 41b | Automatischer Blockierverhinderer |
§ 42 | Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht |
§ 43 | Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen |
§ 44 | Stützeinrichtung und Stützlast |
§ 45 | Kraftstoffbehälter |
§ 46 | Kraftstoffleitungen |
§ 47 | Abgase |
§ 47a | (weggefallen) |
§ 47b | (weggefallen) |
§ 47c | Ableitung von Abgasen |
§ 47d | Kohlendioxidemissionen, Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Stromverbrauch |
§ 47e | Genehmigung, Nachrüstung und Nachfüllen von Klimaanlagen |
§ 47f | Kraftstoffe, emissionsbedeutsame Betriebsstoffe und Systeme zur Verringerung der Stickoxid-Emissionen |
§ 48 | Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge |
§ 49 | Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage |
§ 49a | Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze |
§ 50 | Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht |
§ 51 | Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten |
§ 51a | Seitliche Kenntlichmachung |
§ 51b | Umrissleuchten |
§ 51c | Parkleuchten, Park-Warntafeln |
§ 52 | Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten |
§ 52a | Rückfahrscheinwerfer |
§ 53 | Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler |
§ 53a | Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste |
§ 53b | Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen |
§ 53c | Tarnleuchten |
§ 53d | Nebelschlussleuchten |
§ 54 | Fahrtrichtungsanzeiger |
§ 54a | Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen |
§ 54b | Windsichere Handlampe |
§ 55 | Einrichtungen für Schallzeichen |
§ 55a | Elektromagnetische Verträglichkeit |
§ 56 | Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht |
§ 57 | Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler |
§ 57a | Fahrtschreiber und Kontrollgerät |
§ 57b | Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte |
§ 57c | Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung |
§ 57d | Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern |
§ 58 | Geschwindigkeitsschilder |
§ 59 | Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
§ 59a | Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG |
§ 60 | (weggefallen) |
§ 60a | (weggefallen) |
§ 61 | Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen |
§ 61a | Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor |
§ 62 | Elektrische Einrichtungen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen |
3. Andere Straßenfahrzeuge
§ 63 | Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften |
§ 63a | Fahrräder und Fahrradanhänger |
§ 64 | Lenkeinrichtung, sonstige Ausrüstung und Bespannung |
§ 64a | Einrichtungen für Schallzeichen |
§ 64b | Kennzeichnung |
§ 65 | Bremsen |
§ 66 | Rückspiegel |
§ 66a | Lichttechnische Einrichtungen |
§ 67 | Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern |
§ 67a | Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern |
C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 68 | Zuständigkeiten |
§ 69 | (weggefallen) |
§ 69a | Ordnungswidrigkeiten |
§ 69b | (weggefallen) |
§ 70 | Ausnahmen |
§ 71 | Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen |
§ 72 | Übergangsbestimmungen |
§ 73 | Technische Festlegungen |
Anlagen
Anlage I | (weggefallen) |
Anlage II | (weggefallen) |
Anlage III | (weggefallen) |
Anlage IV | (weggefallen) |
Anlage V | (weggefallen) |
Anlage Va | (weggefallen) |
Anlage Vb | (weggefallen) |
Anlage Vc | (weggefallen) |
Anlage Vd | (weggefallen) |
Anlage VI | (weggefallen) |
Anlage VII | (weggefallen) |
Anlage VIII | Untersuchung der Fahrzeuge |
Anlage VIIIa | Durchführung der Hauptuntersuchung |
Anlage VIIIb | Anerkennung der Überwachungsorganisationen |
Anlage VIIIc | Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte |
Anlage VIIId | Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen |
Anlage VIIIe | Bereitstellung von Vorgaben für die Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen; Auswertung von Erkenntnissen |
Anlage IX | Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern |
Anlage IXa | (weggefallen) |
Anlage IXb | Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen |
Anlage X | Fahrgasttüren, Notausstiege, Gänge und Anordnung von Fahrgastsitzen in Kraftomnibussen |
Anlage XI | (weggefallen) |
Anlage XIa | (weggefallen) |
Anlage XIb | (weggefallen) |
Anlage XII | Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs |
Anlage XIII | Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen |
Anlage XIV | Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge |
Anlage XV | Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ |
Anlage XVI | Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen |
Anlage XVII | Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen |
Anlage XVIIa | Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte |
Anlage XVIII | Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte |
Anlage XVIIIa | Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten |
Anlage XVIIIb | Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte |
Anlage XVIIIc | Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern und von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Prüfungen |
Anlage XVIIId | Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen sowie Schulung der mit der Prüfung beauftragten Fachkräfte |
Anlage XIX | Teilegutachten |
Anlage XX | (weggefallen) |
Anlage XXI | Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge |
Anlage XXII | Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (NOxMS-Pkw) |
Anlage XXIII | Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen) |
Anlage XXIV | Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren (Definition bedingt schadstoffarmer Personenkraftwagen) |
Anlage XXV | Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen gemäß Europa-Norm) |
Anlage XXVI | Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor |
Anlage XXVII | Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor |
Anlage XXVIII | Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag |
Anlage XXIX | EG-Fahrzeugklassen |