| Straßenverkehrsrecht aktuell |
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| Letzte Änderung dieser Seite: 23.12.11 |
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"Straßenverkehrsrecht aktuell" ist ein Service-Angebot des MORAVIA Verlags mit neuesten Infos zu StVZO-FZV-GGVSEB-ADR und verwandten Rechtsgebieten in Ergänzung zu den Vorschriftensammlungen StVZO-EG/ECE und GGVSEB/ADR. Sie erreichen diese Seite auch direkt über die Adresse www.stvzo.de.
Unter "StVZO" finden Sie alle StVZO-Paragraphen im Wortlaut. "StVZO/EG-Premium" enthält darüber hinaus 23 von derzeit 29 Anlagen zur StVZO, Verlinkungen auf die geltenden EG-Richtlinien sowie eine Reihe weiterer nützlicher Zusatzleistungen, die vor allem professionellen Anwendern zu empfehlen sind (z.B. Kfz-Betriebe, die aktuelle Vorschriften bereit halten müssen, Autohäuser, Überwachungsorganisationen).
Neue Oldtimer-Richtlinie - Schlüsselnummern nur noch vom KBA - Technisches Regelwerk für bestimmte ortsbewegliche Druckgeräte - Änderung von GükG und PBefG - Änderungen im Gefahrgutrecht - Neufassung der GGVSEB - GGAV verkündet
Neue Oldtimer-Richtlinie
Im Verkehrsblatt Heft 7/2011 Seite 257 wurde die neue Richtlinie für die Begutachtung
von Oldtimern nach § 23 StVZO vom 6. April 2011 bekannt gegeben.
Neu, so der Bundesverkehrsminister, ist, dass auf eine
Bewertungsskala aus Gründen der Vereinfachung zukünftig verzichtet wird, da für die
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten sei
für die Zulassungsbehörde ausreichend. Die Tätigkeit des Sachverständigen werde damit
auf das Notwendige reduziert.
Die Richtlinie ist ab dem ersten Tag des siebenten auf die Bekanntmachung folgenden Monats anzuwenden (1.11.2011). Die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen, VkBl. S. 515 vom 21.7.1997, und der im Zusammenhang mit der Richtlinie bekannt gemachte Anforderungskatalog wird mit der Inkraftsetzung der neuen Richtlinie aufgehoben.
Schlüsselnummern nur noch vom KBA
Der BMV hat dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) per Erlass die Aufgabe übertragen, künftig
das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
(Schlüsselnummernverzeichnis) in eigener Zuständigkeit zu führen. Ab sofort werden
daher Änderungsmitteilungen nur noch als KBA-Bekanntmachungen zur Verfügung gestellt,
nicht mehr als Verkehrsblattverlautbarung (VkBl. 2011, S. 638).
Technisches Regelwerk für bestimmte
ortsbewegliche Druckgeräte
Die BAM hat im Einvernehmen mit dem BMVBS ein "Anerkanntes Technisches
Regelwerk Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von
nahtlosen Probenahmedruckgefäßen aus metallischen Werkstoffen als ortsbewegliche
Druckgeräte" veröffentlicht. Das technische Regelwerk ATR D 1/2011 wurde im
Verkehrsblatt (Heft 20 S. 782) in deutscher und englischer Sprache bekannt gemacht.
Änderung von GükG und PBefG
Im Bundesgesetzblatt Teil I
Nr. 59 Seite 2272, ausgegeben am 25.11.2011, wurde die Änderung des
Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes vom 22.11.2011
verkündet. Die Änderung trat am 26.11.2011 in Kraft.
Änderungen im Gefahrgutrecht
Im BGBl. Teil I Nr. 60 vom
2.12.2011 S. 2349 sowie im BGBl. II Nr. 31
vom 8.12.2011 S. 1246 sind Änderungen im Gefahrgutrecht verkündet worden. Die
Änderungen im BGBl. I betreffen die GGVSEB und sind recht umfangreich ausgefallen. Nur
geringfügige Änderungen zum ADR 2011 enthält das BGBl. II. Die Loseblattsammlung WAS
IST WIE - GGVSEB/ADR des MORAVIA Verlags bringt die Änderungen in der kommenden Lieferung
(Februar 2012).
Neufassung der GGVSEB
Im BGBl. I Nr. 67 vom
21.12.2011 S. 2733 ist die "Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und
Binnenschifffahrt" verkündet worden. Die Änderungen waren jedoch bereits bekannt
(siehe oben, "Änderungen im Gefahrgutrecht" in BGBl. Nr. 60). Der
Verordnungsgeber hat dennoch den gesamten Wortlaut der GGVSEB mit den eingearbeiteten
Änderungen im BGBl. Nr. 67 bekannt gemacht.
GGAV verkündet
Im BGBl. I Nr. 68, ausgegeben
am 22.12.2011, S. 2803 wurde die "Zweite Verordnung zur Änderung der
Gefahrgut-Ausnahmeerordnung (GGAV)" vom 16.12.2011 verkündet. Die Verordnung
enthält 14 Ausnahmen, die als Anlage bekannt gemacht sind; die Änderungen sind ab
23.12.2011 in Kraft.
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