FZV - Anlage 9
(zu § 16 Abs. 2 Satz 1)
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot,
schwarzer Druck (Typendruck)
Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere
können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.



