
FZV - Anlage 7
(zu § 12 Abs. 2)
Zulassungsbescheinigung Teil
II
Vorbemerkungen
1. Ausgestaltung der Zulassungsbescheinigung Teil
II:
Trägermaterial: Neobond (150g/m2), Farbe weiß
Format: Breite 210 mm, Höhe 12 Zoll (304,8 mm), einseitig bedruckt
In das Trägermaterial eingearbeitet sind die folgenden
fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale:
Wasserzeichen (Motiv: "Stilisierter Adler" gesetzlich geschützt
für die
Bundesdruckerei),
Melierfasern, teilweise fluoreszierend,
Planchetten, fluoreszierend,
Sicherheitsreagenzien als Schutz gegen chemische Rasurmanipulationen.
2. Sicherheitsmerkmale:
Der Druck auf dem Trägermaterial weist folgende
fälschungserschwerende Sicherheitsmerkmale auf:
mehrfarbiger Guillochenschutzunterdruck (zweifarbig verarbeitet) mit
Irisverlauf und integrierten Mikroschriften auf der Vorderseite,
Rückseite einfarbig eingefärbt,
Fluoreszenzaufdruck vorderseitig (Motiv: Bundesadler mit zweigeteilter
Linienstruktur), unsichtbar (unter UV-Licht fluoreszierend),
Textfarbe dunkelgrün (unter UV-Licht grün fluoreszierend), Integration von
Mikroschriftelementen im Formulartext,
Vordrucknummerierung dunkelblau (unter UV-Licht gelb-grün
fluoreszierend).
Abb. ZB II

Zurück zum Inhalt