Lenk- und Ruhezeiten/Digitales Kontrollgerät
mit Arbeitszeitgesetz und
Fahrpersonalverordnung
Mit der Einführung des digitalen Kontrollgeräts wurden
auch die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer geändert. Neu ist: Wer ein Fahrzeug zur gewerblichen Güterbeförderung
über 2,8 t Gesamtgewicht lenkt, muss lückenlose Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten
der letzten 28 Tage mitführen.
| Auch müssen Fahrer solcher
Fahrzeuge ein eingebautes Kontrollgerät benutzen Nichtbenutzung kostet den Fahrer 250,
den Halter 750 Euro Bußgeld. Seit dem 1. Mai 2006
müssen neu zugelassene Fahrzeuge ab einer zHM von 3,5 t und Busse mit mehr als 9
Sitzplätzen - der Fahrer mitgerechnet - mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet
sein. Fehlt das Gerät, werden 1500 Euro Bußgeld fällig. |
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Wer als Unternehmer
oder Mitglied des Fahrpersonals vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Sozialvorschriften
im Straßenverkehr verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die für jeden einzelnen
Gesetzesverstoß mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.
Strafanzeige wird erstattet,
wenn das Kontrollgerät so beeinflusst wird, dass verfälschte Aufzeichnungen gemacht,
verfälschte Aufzeichnungen bewusst verwendet oder Aufzeichnungen nachträglich
verfälscht werden und falsche Eintragungen erfolgen. Das Strafgesetzbuch droht in solchen
Fällen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe an. Inzwischen hat man auch die
Bußgelder für Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten erhöht: Wer mehr als 2 Stunden
länger als erlaubt am Steuer sitzt, ist mit 60 Euro pro angefangene halbe Stunde dabei,
und auch der Unternehmer bzw. dessen Verantwortliche sind hier mit im Boot: 180 Euro
Bußgeld fallen an.
Verstöße gegen die Lenk- und
Ruhezeiten sowie Manipulationen am digitalen Tachographen haben in der Krise massiv
zugenommen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) machte indessen deutlich, dass es sich
hier nicht um Kavaliersdelikte handelt: Fälschungen von technischen Aufzeichnungen
wandern umgehend zum Staatsanwalt.
Zielgruppe
Transportunternehmer, Speditionen, Verladepersonal,
Fahrzeugführer, Disponenten, Vertreter aus Genehmigungsbehörden
Aus dem Inhalt:
- Sozialvorschriften (EG VO 3821/85; 561/2006)
- FahrpersonalVO
- Transportablauf - Beladung, Transport,
Kontrolle, Sanktionen
- Unternehmer-/Fahrer-Info
- Einführung digitales Kontrollgerät
- Tagesausdrucke (Kassenzettel): Erläuterung
und Handhabung
- Aussprache und Diskussion, Fragen usw.
Termine 2010:
| 08.09. in 33615 Bielefeld |
15.09. in 07545 Gera |
10.11. in 65549 Limburg |
Für in Limburg stattfindende Seminare gilt die Anerkennung
im Rahmen der Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemäß
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG).
Inhouse-Schulungen auf Anfrage
Teilnahmegebühren/Leistungen
EUR 229,00 zzgl. MwSt.
Im Preis enthalten sind die Info-Broschüre "Lenk- und Ruhezeiten im
Straßenverkehr", Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke und
Teilnahmebescheinigung.
Rechtzeitig anmelden (3 Monate vor
Termin): Frühbucherrabatt 10%!
| Ab 3 gemeldeten Teilnehmern gewähren wir
einen Nachlass von 15%. |
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