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Mit der Einführung des digitalen Kontrollgeräts wurden auch die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer geändert. Neu ist: Wer ein Fahrzeug zur gewerblichen Güterbeförderung über 2,8 t Gesamtgewicht lenkt, muss lückenlose Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage mitführen.
Strafanzeige wird erstattet, wenn das Kontrollgerät so beeinflusst wird, dass verfälschte Aufzeichnungen gemacht, verfälschte Aufzeichnungen bewusst verwendet oder Aufzeichnungen nachträglich verfälscht werden und falsche Eintragungen erfolgen. Das Strafgesetzbuch droht in solchen Fällen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe an. Inzwischen hat man auch die Bußgelder für Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten erhöht: Wer mehr als 2 Stunden länger als erlaubt am Steuer sitzt, ist mit 60 Euro pro angefangene halbe Stunde dabei, und auch der Unternehmer bzw. dessen Verantwortliche sind hier mit im Boot: 180 Euro Bußgeld fallen an. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie Manipulationen am digitalen Tachographen haben in der Krise massiv zugenommen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) machte indessen deutlich, dass es sich hier nicht um Kavaliersdelikte handelt: Fälschungen von technischen Aufzeichnungen wandern umgehend zum Staatsanwalt. Zielgruppe Aus dem Inhalt:
Termine 2010:
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