GGVSE: Berichtigung der Anlage 1
Die Anlage 1 der GGVSE wird mit der nächsten GGVSE-Änderung
(2. GGVSEÄndV) berichtigt. Damit wird die offizielle Benennung der Stoffe und Gegenstände an die 16. ADR-Änderungsverordnung vom 14.12.2002 angepasst. Die betroffenen UN-Nummern mit den Tabellen der Anlage 1 GGVSE sind im Verkehrsblatt 10/2004, Seite 298 veröffentlicht. In der nächsten Ergänzungslieferung der Loseblattsammlung WAS IST WIE-GGVSE/ADR (September 2004) ist diese Änderung bereits eingearbeitet.

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