Kleinere Kennzeichen für Motorräder
Im BGBl.I Nr.14, ausgegeben am 7. April 2011 S. 549, ist die "Erste
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" vom 4. April 2011
verkündet worden. Danach sind ab sofort kleinere Kennzeichen an Motorrädern zulässig.
Die Mindest-/Höchstmaß-Breiten betragen nun 180/220 mm bei einer Höhe von 200 mm. Der
Gesetzgeber kommt damit einer langgehegten Forderung von Herstellern und Bikern entgegen,
sich von den "Kuchenblechen" als Kennzeichen zu verabschieden. Die Verordnung
tritt am 8.4.2011 in Kraft. Aus der amtlichen Begründung:
"Die Forderung der Motorradfahrer, kleinere Motorradkennzeichenschilder einzuführen, wie sie z. B. in Österreich, Frankreich und Italien zugelassen sind, war Veranlassung, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu beauftragen, Möglichkeiten zu prüfen, wie kleine Kennzeichentafeln eingeführt werden könnten, ohne die Verkehrssicherheit, speziell die Erkennbarkeit der Kennzeichen, zu beeinträchtigen. Nach dem Ergebnis der BASt-Untersuchung ist es möglich, die Kennzeichenschilder bis zu einer Minimalgröße von 18x20 cm auch unter Verwendung mehrstelliger Erkennungsnummern zu verringern. Durch Verwendung der verkleinerten Mittelschrift, wie sie bisher nur für das Leichtkraftradkennzeichen zulässig war, lässt sich der Platz auf den Kennzeichen-schildern vergrößern".


