Bundesrat lehnt Fahrrad-Ausrüstungsverordnung ab
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. April 2006 die neue Fahrrad-Ausrüstungsverordnung abgelehnt. Die Verordnung sah vor, die technischen Anforderungen an Fahrräder und Fahrradanhänger an den Stand der Technik anzupassen, entsprechende Bestimmungen der StVZO zu konkretisieren und in eine eigene Fahrradausrüstungsverordnung zu übernehmen.

Der Bundesrat hegt jedoch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit einer solchen Verordnung und ist der Ansicht, dass sie dem Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspreche. Das Ziel der Erhöhung der Sicherheitsanforderungen könne auch ohne zusätzliche Normsetzung erreicht werden. In einer ebenfalls am 7. April beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung daher aufgefordert, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung vorgenommen werden.