
Bundesrat lehnt Fahrrad-Ausrüstungsverordnung ab
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. April 2006 die neue
Fahrrad-Ausrüstungsverordnung abgelehnt. Die Verordnung sah vor, die
technischen Anforderungen an Fahrräder und Fahrradanhänger an den Stand der Technik
anzupassen, entsprechende Bestimmungen der StVZO zu konkretisieren und in eine eigene
Fahrradausrüstungsverordnung zu übernehmen.
Der Bundesrat hegt jedoch erhebliche
Zweifel an der Notwendigkeit einer solchen Verordnung und ist der Ansicht, dass sie dem
Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspreche. Das Ziel der
Erhöhung der Sicherheitsanforderungen könne auch ohne zusätzliche Normsetzung erreicht
werden. In einer ebenfalls am 7. April beschlossenen Entschließung wird die
Bundesregierung daher aufgefordert, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die
betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass
Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung
vorgenommen werden.
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