ECE-Regelungen Nr. 38 und Nr. 53
Die EG ist den Regelungen Nr. 38 über die Genehmigung von Nebelschlussleuchten für Kfz und ihre Anhänger und Nr. 53 über die Genehmigung des Anbaus von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen bei L3-Fahrzeugen (Krafträdern) beigetreten. In Deutschland werden entsprechende Genehmigungen vom KBA in Flensburg erteilt (VkBl. 23, S. 778).