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Geändert wurden die Gefahrgutverordnung See (rückwirkend
in Kraft ab 1. Januar 2005), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung und die dazu gehörige
Prüfungsverordnung, beide in Kraft ab 9. November 2005, sowie geringfügig auch die GGVSE
(Benutzungsverbot eines bestimmten Autobahnabschnitts), in Kraft ab 1. Januar 2006. |