9. AusnahmeVO zur StVO geändert
Im Bundesgesetzblatt I Nr. 65 Seite 2978, ausgegeben am 21.10.2005, wurde die 3. Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO verkündet. Die Verordnung betrifft Pkw mit Anhängern, sonstige Kfz mit Anhängern mit zGM bis zu 3,5 t und KOM mit Anhängern und deren unter bestimmten Bedingungen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und gilt bis 31.12.2010.

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