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ADR:
Multilaterale Vereinbarungen M171 und M174
Die Multilateralen Vereinbarungen M171 über die Beförderung von festen Stoffen
der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe III, in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen
und M174 über die Beförderung gefährlicher Güter nach Multilateralen Vereinbarungen,
sind von Deutschland gegengezeichnet worden. Nach M174 muss jetzt keine Kopie des
wesentlichen Textes der MV im Fahrzeug mehr mitgeführt werden, wenn die Beförderung auf
der Grundlage einer solchen Vereinbarung erfolgt - es sei denn, die betreffende MV sieht
dies ausdrücklich vor (VkBl. 2005, Heft 17 S. 639).
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