ADR: Multilaterale Vereinbarungen M171 und M174
Die Multilateralen Vereinbarungen M171 über die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe III, in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen und M174 über die Beförderung gefährlicher Güter nach Multilateralen Vereinbarungen, sind von Deutschland gegengezeichnet worden. Nach M174 muss jetzt keine Kopie des wesentlichen Textes der MV im Fahrzeug mehr mitgeführt werden, wenn die Beförderung auf der Grundlage einer solchen Vereinbarung erfolgt - es sei denn, die betreffende MV sieht dies ausdrücklich vor (VkBl. 2005, Heft 17 S. 639).

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