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Änderung von StVG und FeV
Im Bundesgesetzblatt
I Nr. 49 Seite 2412, ausgegeben am 17. August 2005, wurde das Dritte Gesetz zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften vom 14. August 2005 bekannt gegeben. Eingeführt im StVG wurde u.a. ein neuer
§ 22b zum "Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern".
Geändert wurde außerdem die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Wesentlich hier: die
Bestimmungen zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" und die damit verbundenen
neuen Gebührensätze der GebOSt. Die Änderungen treten am 18. August 2005 in Kraft.
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