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Neue Richtlinie zur Kfz-Zulassungsbescheinigung
Im Zusammenhang mit der Einführung neuer Zulassungsdokumente ab dem 1.10.2005 wurde im
Verkehrsblatt Heft 6 eine Neufassung der Richtline über die Ausgabe von
Fahrzeugbrief-Vordrucken durch die Kfz-Zulassungsbehörden veröffentlicht. Die Richtlinie
erläutert Verfahren, Ausfüllung und Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und
Teil II (VkBl. 2005 S. 188). Muster der neuen Dokumente sind auf der Internetseite des KBA hinterlegt.
Zusatz vom 9.9.2005:
Dem Vernehmen nach wird diese Richtlinie geändert (voraussichtl. im Verkehrsblatt vom
30.09.2005), da sie keine Erläuterungen über die Ausfüllung eines Vordrucks einer
Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörden enthält. Da es jedoch unter
bestimmten Voraussetzungen - das gilt vor allem für Importeure - möglich sein muss, für
re-importierte Fahrzeuge von der Zulassungsbehörde einen von dieser ausgefüllten
Vordruck auch nach dem 1. Oktober 2005 zu erhalten, wird die bisherige Nr. 5.2.2
geändert, was eine Wiedereinführung der Leerbriefzuteilung bedeuten würde (die
Änderung liegt inzwischen vor, vgl. VkBl. 2005, S. 693).
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