Neue Richtlinie zur Kfz-Zulassungsbescheinigung
Im Zusammenhang mit der Einführung neuer Zulassungsdokumente ab dem 1.10.2005 wurde im Verkehrsblatt Heft 6 eine Neufassung der Richtline über die Ausgabe von Fahrzeugbrief-Vordrucken durch die Kfz-Zulassungsbehörden veröffentlicht. Die Richtlinie erläutert Verfahren, Ausfüllung und Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (VkBl. 2005 S. 188). Muster der neuen Dokumente sind auf der Internetseite des KBA hinterlegt.

Zusatz vom 9.9.2005:
Dem Vernehmen nach wird diese Richtlinie geändert (voraussichtl. im Verkehrsblatt vom 30.09.2005), da sie keine Erläuterungen über die Ausfüllung eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörden enthält. Da es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen - das gilt vor allem für Importeure - möglich sein muss, für re-importierte Fahrzeuge von der Zulassungsbehörde einen von dieser ausgefüllten Vordruck auch nach dem 1. Oktober 2005 zu erhalten, wird die bisherige Nr. 5.2.2 geändert, was eine Wiedereinführung der Leerbriefzuteilung bedeuten würde (die Änderung liegt inzwischen vor, vgl. VkBl. 2005, S. 693).

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