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28.
StVZO-ÄndV veröffentlicht
Im Bundesgesetzblatt
I Nr. 18 Seite 859, ausgegeben am 29. März 2005 wurde die 28.
StVZO-Änderungsverordnung vom 14.3.2005 bekannt gegeben. Inhalt der Änderungsverordnung
sind "Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht" mit den §§ 56,
69a sowie die Übergangsbestimmungen und der Anhang zur StVZO. Die Verordnung tritt am 1.
April 2005 in Kraft. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Richtlinie 2003/97/EG bzw.
71/127/EWG (Rückspiegel). Letztere wird mit Wirkung vom 26.10.2010 aufgehoben.
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