ECE-Regelungen Nr. 7 und Nr. 8
Deutschland ist den ECE-Regelungen Nr. 7 über die Genehmigung von Begrenzungs-, Schluss- und Umrissleuchten für Kfz und ihre Anhänger sowie der ECE-Regelung Nr. 8 über die Genehmigung von Kfz-Scheinwerfern mit Halogen-Glühlampen für asymmetrisches Abblend- oder Fernlicht oder für beides beigetreten.
(VkBl. 2005 S. 98)

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