ECE-Regelungen Nr. 5 und Nr. 6
Deutschland ist den ECE-Regelungen Nr. 5 über SB-Scheinwerfer ("Sealed-Beam") für europäisches asymmetrisches Abblend- oder Fernlicht oder für beides und der Regelung Nr. 6 für die Genehmigung von Fahrtrichtungsanzeigern für Kfz und ihre Anhänger beigetreten.
(VkBl. 2005 S. 4)

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