GefStoffV-Novelle verkündet
Das Bundeskabinett hat am 17.11.2004 die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen und den Änderungsmaßgaben des Bundesrates bis auf eine Ausnahme zugestimmt. Dabei handelt es sich um die Maßgabe 34 b (Bußgeldbewehrung wenn Stoffe oder Zubereitungen nicht oder nicht richtig eingestuft, gekennzeichnet oder verpackt werden), gegen die verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht wurden.


Inzwischen wurde die neue GefStoffV im Bundesgesetzblatt I S. 3758 vom 29.12.2004 verkündet; sie ist ab 1. Januar 2005 in Kraft. Damit wird die GefStoffV an die EG Richtlinie 98/24/EG und an andere EG-Richtlinien angepasst.

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