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GefStoffV-Novelle verkündet
Das Bundeskabinett hat am 17.11.2004 die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen
und den Änderungsmaßgaben des Bundesrates bis auf eine Ausnahme zugestimmt. Dabei
handelt es sich um die Maßgabe 34 b (Bußgeldbewehrung wenn Stoffe oder Zubereitungen
nicht oder nicht richtig eingestuft, gekennzeichnet oder verpackt werden), gegen die
verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht wurden.
Inzwischen wurde die neue GefStoffV im Bundesgesetzblatt I S. 3758 vom
29.12.2004 verkündet; sie ist ab 1. Januar 2005 in Kraft. Damit wird die GefStoffV an die
EG Richtlinie 98/24/EG und an andere EG-Richtlinien angepasst.
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