27. VO zur Änderung der StVZO verkündet
Der Bundesrat hat Ende September die 27. Verordnung zur Änderung der StVZO verabschiedet. Angepasst werden die Bestimmungen für Kombi-Pkw mit einem zGG von mehr als 2,8 t an EG-Recht (Aufhebung des § 23 Abs. 6a). Daraus werden sich vermutlich kraftfahrzeugsteuerliche Konsequenzen für die Halter solcher Pkw ergeben. Geändert werden außerdem die §§  29, 47, 57c, der § 72 (wie immer sehr umfangreich) und der § 73 StVZO sowie die Anlagen VIII, XIa und der Anhang zur StVZO.

Die Verordnung vom 2. November 2004 wurde jetzt im Bundesgesetzblatt I Nr. 57, ausgegeben am 9. November 2004, verkündet. Bis auf die Aufhebung des § 23 Abs. 6a, die erst am 1.5.2005 Kraft tritt, ist die Verordnung ab 10.11.2004 in Kraft.

Inzwischen wurde im Verkehrsblatt 24/2004 vom 31.12.2004, Seite 660 auch die amtliche Begründung veröffentlicht.


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