Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Das baden-württembergische Sozialministerium informiert im Internet mit dem Faltblatt "Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr" über die Sozialvorschriften der EU, das internationale Übereinkommen AETR und die nationalen Regeln. Darin geht es u. a. um die Anwendung der Sozialvorschriften, um Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitnachweise, Rechtsgrundlagen.


Die Europäische Verordnung, das internationale Übereinkommen AETR und die nationalen Regeln über Sozialvorschriften im Straßenverkehr beschränken die höchstzulässigen Lenkzeiten und schreiben Lenkzeitunterbrechungen (Pausen) sowie ausreichende Ruhezeiten für Fahrer, die Personen- oder gewerbliche Güterbeförderungen durchführen, vor. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbständig oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen sowohl von den Fahrern, als auch von den Unternehmern und Disponenten bei der Planung der Fahrten eingehalten bzw. beachtet werden. Nur so kann das von allen europäischen Staaten verfolgte Ziel erreicht werden, die Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Quelle:
Prävention-online

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