Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Das baden-württembergische
Sozialministerium informiert im Internet mit dem Faltblatt "Sozialvorschriften
für das Fahrpersonal im Straßenverkehr" über die Sozialvorschriften der EU,
das internationale Übereinkommen AETR und die nationalen Regeln. Darin geht es u. a. um
die Anwendung der Sozialvorschriften, um Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitnachweise,
Rechtsgrundlagen.
Die Europäische Verordnung, das internationale Übereinkommen
AETR und die nationalen Regeln über Sozialvorschriften im Straßenverkehr beschränken
die höchstzulässigen Lenkzeiten und schreiben Lenkzeitunterbrechungen (Pausen) sowie
ausreichende Ruhezeiten für Fahrer, die Personen- oder gewerbliche Güterbeförderungen
durchführen, vor. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Fahrer selbständig
oder als Arbeitnehmer tätig sind. Sie müssen sowohl von den Fahrern, als auch von den
Unternehmern und Disponenten bei der Planung der Fahrten eingehalten bzw. beachtet werden.
Nur so kann das von allen europäischen Staaten verfolgte Ziel erreicht werden, die
Verkehrssicherheit zu steigern, den Arbeitsschutz der Fahrer zu verbessern und
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Quelle: Prävention-online


