Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Im Bundesgesetzblatt
I Nr. 42, ausgegeben am 12.8.2004, ist die 3. Verordnung zur Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung vom 9. August 2004 erschienen. Darin wird unter anderem die neue
Führerscheinklasse S eingeführt. Sie betrifft dreirädrige Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und
einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Die neue Klasse S wird angewandt ab 1. Februar 2005 .


