Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Im Bundesgesetzblatt I Nr. 42, ausgegeben am 12.8.2004, ist die 3. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 9. August 2004 erschienen. Darin wird unter anderem die neue Führerscheinklasse S eingeführt. Sie betrifft dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Die neue Klasse S wird angewandt ab 1. Februar 2005 .


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