Neues
Kontrollgerätbegleitgesetz
Im Verkehrsblatt 13 vom 15.7.2004 Seite 375 ist das
"Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur
Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten (Kontrollgerätbegleitgesetz - KontrGerätBeglG)"
nebst amtlicher Begründung erschienen.
Damit wird das bisher eingesetzte mechanische
Kontrollgerät, das sich als manipulationsfähig erwiesen hat, durch ein digitales
Kontrollgerät abgelöst. Verbessert werden sollen so die Kontrollmöglichkeiten
bezüglich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Von der Verordnung betroffen sind Fz
zur Güterbeförderung mit einem zGG über 3,5 t sowie Omnibusse mit mehr als 8
Fahrgastplätzen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in
Kraft.


