Neues Kontrollgerätbegleitgesetz
Im Verkehrsblatt 13 vom 15.7.2004 Seite 375 ist das "Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten (Kontrollgerätbegleitgesetz - KontrGerätBeglG)" nebst amtlicher Begründung erschienen.

Damit wird das bisher eingesetzte mechanische Kontrollgerät, das sich als manipulationsfähig erwiesen hat, durch ein digitales Kontrollgerät abgelöst. Verbessert werden sollen so die Kontrollmöglichkeiten bezüglich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Von der Verordnung betroffen sind Fz zur Güterbeförderung mit einem zGG über 3,5 t sowie Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


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