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Damit wird das bisher eingesetzte mechanische
Kontrollgerät, das sich als manipulationsfähig erwiesen hat, durch ein digitales
Kontrollgerät abgelöst. Verbessert werden sollen so die Kontrollmöglichkeiten
bezüglich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Von der Verordnung betroffen sind Fz
zur Güterbeförderung mit einem zGG über 3,5 t sowie Omnibusse mit mehr als 8
Fahrgastplätzen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in
Kraft. |