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Betriebsanweisungen für Kfz-Betriebe
Das Internetportal netinform der
TÜV Süddeutschland Holding AG bietet Betriebsanweisungen für Kfz-Betriebe als Downloads an. Die
Betriebsanweisungen (BA) sind Betriebsanweisungen nach § 20 der Gefahrstoffverordnung.
Von Airbags bis hin zu Spraydosen. Nur bei den beiden BA "Ein- und Ausstieg beim
LKW" und "Hebebühnen" handelt es sich um Maschinenbetriebsanweisungen. Die
BA`s können ausgedruckt und an geeigneter Stelle im Betrieb ausgehangen bzw. zugänglich
gemacht werden. Mitarbeiter, die mit den genannten Stoffen umgehen, müssen anhand der
BA´s jährlich unterwiesen werden.
Quelle/Urheber: Prävention-online/TÜV
Süddeutschland
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