Verzollungsnachweis bei erstmaliger Zulassung von Kfz
Auf Anregung des Bundesfinanzministers und im Einvernehmen mit den für die StVZO
zuständigen obersten Landesbehörden wird den Zulassungsbehörden empfohlen, bei der
erstmaligen Zulassung von Kfz und Kfz-Anhängern einen Verzollungsnachweis zu verlangen,
wenn das Fz aus einem Land eingeführt wurde, das nicht zur EU gehört (Drittland) bzw.
auch dann zu fordern, wenn das Fz über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingeführt,
dort aber nicht zum Verkehr zugelassen wurde. Liegt noch kein Fz-Brief vor, ist der
Verzollungsnachweis vor Ausstellung des Fz-Briefs zu fordern. Weitere Details s. VkBl. 12
S. 359.


