Neue Prüfungsrichtlinie zum Führen von Kfz
Im Verkehrsblatt 6/2004 Seite 130 ist die Neufassung der Prüfungsrichtlinie zum Führen von Kraftfahrzeugen erschienen. Die neue Prüfungsrichtlinie ersetzt die bisherige Fassung vom 29.10.2002. Neu geregelt werden insbesondere der Inhalt und die Anzahl der Grundfahraufgaben. Die Anlagen wurden neu stukturiert und die graphischen Darstellungen in weiten Teilen neu gestaltet. Die Klasse T wird in einer eigenen Anlage neu geregelt; die Klasse C1 wird aus systematischen Gründen der Anlage 4 und damit den Klassen C, D und D1 zugeordnet. Künftig sind auch Starrdeichselanhänger in der Prüfung für die Klasse CE zugelassen. Für sie gelten die gleichen Grundfahraufgaben wie für Sattelkfz. Die Anwendung der neuen Prüfungsrichtlinie erfolgt ab dem 1. Juli 2004.

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