ECE-Regelung Nr. 96 Abgasemissionen lof-Zgm
Die Europäische Gemeinschaft ist der ECE-Regelung Nr. 96 über die Genehmigung der
Motoren mit Selbstzündung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und mobile
Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, hinsichtlich der Emissionen
von Schadstoffen aus dem Motor beigetreten. Genehmigungen nach ECE-R 96 erteilt das KBA in
Flensburg (VkBl. 5/2004 S. 113).


