Multilaterale Vereinbarung M148
Die von den Niederlanden vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M148 gemä8 Abschnitt 1.5.1 ADR über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Eintragungen der Klasse 9 zugeordnet werden können, ist von Norwegen gegengezeichnet worden. Damit sind die Regelungen auch in Deutschland und den weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.


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