Multilaterale Vereinbarung M148
Die von den Niederlanden vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M148 gemä8
Abschnitt 1.5.1 ADR über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer
Lösungen und Gemische, die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Eintragungen der Klasse
9 zugeordnet werden können, ist von Norwegen gegengezeichnet worden. Damit sind die
Regelungen auch in Deutschland und den weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.


