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Änderung der Richtlinien über Großraum- und Schwertransporte
Die Richtlinien über Großraum- und Schwertransporte - RGST 1992 - wurden geändert. Nach
dem Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen bedarf das
rückwärtige Signalbild einschließlich der Wechselverkehrszeichen-Anlagen einer
technischen Prüfung und einer Freigabe durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Während des Transports ist außerdem eine gültige Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung im
Fahrzeug mitzuführen, im Begleitfahrzeug eine Kopie der o.g. Freigabebescheinigung nebst
des dazugehörigen Prüberichts der BASt (VkBl. 2003, S. 786). Die Bescheinigungen müssen
zuständigen Personen auf Verlangen ausgehändigt werden.
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