Änderung der Richtlinien über Großraum- und Schwertransporte
Die Richtlinien über Großraum- und Schwertransporte - RGST 1992 - wurden geändert. Nach dem Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen bedarf das rückwärtige Signalbild einschließlich der Wechselverkehrszeichen-Anlagen einer technischen Prüfung und einer Freigabe durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Während des Transports ist außerdem eine gültige Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung im Fahrzeug mitzuführen, im Begleitfahrzeug eine Kopie der o.g. Freigabebescheinigung nebst des dazugehörigen Prüberichts der BASt (VkBl. 2003, S. 786). Die Bescheinigungen müssen zuständigen Personen auf Verlangen ausgehändigt werden.


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