Änderung der StVZO/Amtliche Begründung zur 36. ÄndVO
Im Bundesgesetzblatt Nr. 52 S. 2085 vom 31.10.2003 wurde die 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verkündet. Die Änderungen betreffen in einem ganz erheblichen Ausmaß die StVZO, vor allem die §§ 32, 32b, 32d, 34a, 35a, b, d, e, f, g, h sowie weitere §§ und - wie fast immer bei Änderungsverordnungen - den § 72. Weitere umfangreiche Änderungen betreffen die Anlagen und den Anhang zur StVZO. Die eingearbeiteten Änderungen sind seit dem 10.11.03 in StVZO/EG-Premium verfügbar. Inzwischen wurde auch unsere kostenlose StVZO-Fassung auf den neuesten Stand gebracht. In Kraft ist die geänderte StVZO ab dem 1. November 2003.

Im Verkehrsblatt 22/2003 S.744 ff. wurde neben der 36. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften auch die amtliche Begründung hierzu veröffentlicht. Besonders hervorzuheben sind danach:

  • Bussrichtlinie nach Richtlinie 2001/85/EG
  • Aufhebung der 44. AusnahmeVO zur StVZO durch Übernahme der Richtlinie 2002/7/EG (15 m-Bus)
  • Einführung der Funktionskontrolle von Geschwindigkeitsbegrenzern bei der HU (Richtlinie 2001/11/EG)
  • Vorderer Unterfahrschutz (Richtlinie 2000/40/EG)
  • Gleichstellung von Sattelkfz zum Transport von Fz mit Lkw-Zügen zum Transport von Fz hinsichtlich Länge
  • Wegfall der SP-Prüfung für Wohnmobile und Streckung der Fristen der HU für Wohnmobile bis zGG 7,5 t
  • Anpassung der Definition des Leergewichts an EG-Recht.

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