ECE-Regelungen für Luftreifen und Scheinwerfer
Die Europäische Gemeinschaft und damit auch Deutschland ist den ECE-Regelungen Nr. 30
"Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger", Nr. 54 "Luftreifen
für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger" sowie Nr. 75 "Luftreifen für Krafträder
und Mopeds" beigetreten (VkBl. 2003, S. 124). Ebenfalls angenommen wurden die
Regelungen Nr. 112 und 113 "Scheinwerfer für asymmetrisches Licht" bzw. für
"symmetrisches Licht" (VkBl. 2003 S. 658). Genehmigungen nach diesen Regelungen
erteilt das KBA in Flensburg.


