ECE-Regelungen für Luftreifen und Scheinwerfer
Die Europäische Gemeinschaft und damit auch Deutschland ist den ECE-Regelungen Nr. 30 "Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger", Nr. 54 "Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger" sowie Nr. 75 "Luftreifen für Krafträder und Mopeds" beigetreten (VkBl. 2003, S. 124). Ebenfalls angenommen wurden die Regelungen Nr. 112 und 113 "Scheinwerfer für asymmetrisches Licht" bzw. für "symmetrisches Licht" (VkBl. 2003 S. 658). Genehmigungen nach diesen Regelungen erteilt das KBA in Flensburg.

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