Neufassung der GGVSE
Im Bundesgesetzblatt I S. 1914 wurde die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) in der seit dem 1. Januar 2003 gültigen Fassung bekannt gegeben. Diese Fassung enthält jedoch keine Änderungen, die nicht bereits bekannt wären; sie berücksichtigt lediglich die mit Wirkung vom 1. Juli 2001 in Kraft getretene Verordnung vom 12. Dezember 2001 und mit Wirkung vom 1. Januar 2003 bzw. 6. Mai 2003 in Kraft getretene Verordnung vom 28. April 2003 (BGBl. I S. 595). In den Loseblattwerken/CD-ROM der einschlägigen Fachverlage ist die jetzt veröffentlichte Neufassung i.d.R. bereits enthalten.

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