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ECE-Regelung 114: Austausch-Airbagsysteme
Mit Beschluss des Rates der EU vom 31. Mai 2002 wurde die Annahme der
ECE-Regelung Nr. 114 ermöglicht. Sie betrift einheitliche Bedingungen für die
Genehmigung eines Airbagmoduls für ein Austausch-Airbagsystem, eines mit einem
typgenehmigten Airbagmodul ausgestatteten Austauschlenkrads, eines nicht in ein Lenkrad
eingebauten Austausch-Airbagsystems (VkBl. 17/2003 S. 557). Die Regelung wird in englisch-
und deutschsprachiger Fassung beim Verkehrsblatt-Verlag bekannt gemacht (Sonderdruck B
3693).
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