ECE-Regelung 114: Austausch-Airbagsysteme
Mit Beschluss des Rates der EU vom 31. Mai 2002 wurde die Annahme der ECE-Regelung Nr. 114 ermöglicht. Sie betrift einheitliche Bedingungen für die Genehmigung eines Airbagmoduls für ein Austausch-Airbagsystem, eines mit einem typgenehmigten Airbagmodul ausgestatteten Austauschlenkrads, eines nicht in ein Lenkrad eingebauten Austausch-Airbagsystems (VkBl. 17/2003 S. 557). Die Regelung wird in englisch- und deutschsprachiger Fassung beim Verkehrsblatt-Verlag bekannt gemacht (Sonderdruck B 3693).

Zurück