Einführung digitaler Kontrollgeräte für Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge mit einem zGG von mehr als 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen,
die erstmals in den Verkehr gebracht werden, müssen ab 5. August 2004 mit einem digitalen
Kontrollgerät ausgestattet sein. Es zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert
Manipulationen, die zu Lasten der allgemein Verkehrssicherheit gehen und erleichtert
Kontrollen. Es verhindert, dass Fahrer, die bereits die maximal zulässigen Lenkzeiten
erreicht haben, ihre Lkw tauschen und so augenscheinlich eine "neue" Fahrt
antreten. Bedient wird das digitale Kontrollgerät mit vier verschiedenen Karten:
- Fahrerkarte. Sie zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf.
- Werkstattkarte. Sie dient der Einstellung/Kalibrierung der Geräte.
- Unternehmenskarte. Sie wird durch den Unternehmer bedient, der für das Fahrzeug und seine Nutzung verantwortlich ist (Auslesen der Daten). Sie dient auch zur Sicherung der Fahrerdaten sowie dem Flottenmanagement.
- Kontrollkarte. Mit ihr können die Daten von den Kontrollbehörden (Polizei, Gewerbeaufsicht, Bundesamt für Güterverkehr) geprüft werden.
Ab Mai 2004 werden die Staaten der EU die Karten ausgeben und ihre Daten registrieren.
Quelle: KBA


