Einführung digitaler Kontrollgeräte für Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge mit einem zGG von mehr als 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden, müssen ab 5. August 2004 mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Es zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemein Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Es verhindert, dass Fahrer, die bereits die maximal zulässigen Lenkzeiten erreicht haben, ihre Lkw tauschen und so augenscheinlich eine "neue" Fahrt antreten. Bedient wird das digitale Kontrollgerät mit vier verschiedenen Karten:

  1. Fahrerkarte. Sie zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf.
  2. Werkstattkarte. Sie dient der Einstellung/Kalibrierung der Geräte.
  3. Unternehmenskarte. Sie wird durch den Unternehmer bedient, der für das Fahrzeug und seine Nutzung verantwortlich ist (Auslesen der Daten). Sie dient auch zur Sicherung der Fahrerdaten sowie dem Flottenmanagement.
  4. Kontrollkarte. Mit ihr können die Daten von den Kontrollbehörden (Polizei, Gewerbeaufsicht, Bundesamt für Güterverkehr) geprüft werden.

Ab Mai 2004 werden die Staaten der EU die Karten ausgeben und ihre Daten registrieren.

Quelle: KBA

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