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Multilaterale Vereinbarung M100 wieder eingeführt
Die Multilaterale Vereinbarung M100, Beförderung kleiner Mengen von "1057
Feuerzeuge" und "1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge" zu Einzelhändlern
ist auf Initiative Deutschlands wieder eingeführt worden (VkBl. 15/2003, S. 464). Danach
darf das Gewicht der einzelnen Versandstücke mit diesen Gegenständen 10 kg, die Menge je
Beförderungseinheit 100 kg (Bruttomasse) nicht überschreiten.
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