Multilaterale Vereinbarung M100 wieder eingeführt
Die Multilaterale Vereinbarung M100, Beförderung kleiner Mengen von "1057 Feuerzeuge" und "1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge" zu Einzelhändlern ist auf Initiative Deutschlands wieder eingeführt worden (VkBl. 15/2003, S. 464). Danach darf das Gewicht der einzelnen Versandstücke mit diesen Gegenständen 10 kg, die Menge je Beförderungseinheit 100 kg (Bruttomasse) nicht überschreiten.

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