UN-Empfehlungen für die Sicherung von Gefahrguttransporten
Eine gemeinsame Tagung des RID-Sicherheitsausschusses und der Arbeitsgruppe für
die Beförderung gefährlicher Güter (UN/ECE-WP.15) hat der Aufnahme von
Sicherungsvorschriften in das ADR/RID grundsätzlich zugestimmt. Betroffen sind die Teile
1 und 7 ADR/RID. Unter "Sicherung" werden in diesem Zusammenhang Maßnahmen
gegen Diebstahl oder Missbrauch verstanden. Erwartet wird das Inkrafttreten zum 1. Januar
2005. Der Wortlaut der Empfehlungen ist im Verkehrsblatt 15/2003, S. 462 wiedergegeben. Da
der Inhalt der Empfehlungen das geltende Gefahrgutbeförderungsrecht ergänzt, wird eine
freiwillige Anwendung bis zum Inkrafttreten der Änderungen von ADR/RID/ADN/ADNR und des
IMDG-Codes empfohlen.


