Übersicht der in StVZO/EG-Premium
hinterlegten
Anlagen zur StVZO Stand: 1. März 2007 |
Red. Hinweis:
Durch die Einführung der FZV enthält die StVZO nur noch insgesamt 30 Anlagen. Von diesen
sind 23 in StVZO/EG-Premium enthalten.Titel
der Anlage |
Nr. |
| Untersuchung der Fahrzeuge |
VIII |
| Durchführung der Hauptuntersuchung |
VIIIa |
| Anerkennung von Überwachungsorganisationen |
VIIIb |
| Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von
Sicherheitsprüfungen |
VIIIc |
| Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und
Sicherheitsprüfungen |
VIIId |
| Prüfplakette für die Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern |
IX |
| Plakette für die Durchführung von Abgasuntersuchungen |
IXa |
| Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen |
IXb |
| Bedingungen
für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen
Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs |
XII |
| Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen |
XIII |
| Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge |
XIV |
| Zeichen für geräuscharme Kraftfahrzeuge |
XV |
Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe
aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne
Anhänge) |
XVI |
Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen |
XVII |
| Anerkennung
von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder
sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und
Fachkräfte |
XVIIa |
| Prüfung
der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte |
XVIII |
| Durchführung der Prüfungen
von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten |
XVIIIa |
| Prüfstellen für die
Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte |
XVIIIb |
| Anerkennung von
Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern und von Fahrzeugherstellern oder
Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Prüfungen |
XVIIIc |
| Anerkennung von
Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen sowie Schulung der mit der
Prüfung beauftragten Fachkräfte |
XVIIId |
| Teilegutachten |
XIX |
| Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge |
XXI |
| Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten
Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag |
XXVIII |
| Anhang zur StVZO |
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