Übersicht der in StVZO/EG-Premium
hinterlegten |
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Red. Hinweis: Durch die Einführung der FZV enthält die StVZO nur noch 30 Anlagen, von denen 25 in StVZO/EG- Premium enthalten sind. Die Anlagen beginnen nun mit der Nr. VIII. Wegen ihres Umfangs und wegen ihrer für die Darstellung im Internet ungeeigneten mathematischen Fomeln und mehrseitigen Tabellen, sind die Anlagen XXIII bis XXVII, die sich an Fahrzeughersteller und Hersteller von Partikelminderungssystemen richten, nicht aufgenommen. Titel der Anlage |
Nr. |
| Untersuchung der Fahrzeuge | VIII |
| Durchführung der Hauptuntersuchung | VIIIa |
| Anerkennung von Überwachungsorganisationen | VIIIb |
| Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen | VIIIc |
| Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen | VIIId |
| Prüfplakette für die Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern | IX |
| Plakette für die Durchführung von Abgasuntersuchungen | IXa |
| Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen | IXb |
| Fahrgasttüren, Notausstiege, Gänge und Anordnung von Fahrgastsitzen in Kraftomnibussen | X |
| Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs | XII |
| Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen | XIII |
| Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge | XIV |
| Zeichen für geräuscharme Kraftfahrzeuge | XV |
| Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne Anhänge) |
XVI |
Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen |
XVII |
| Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte | XVIIa |
| Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte | XVIII |
| Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten | XVIIIa |
| Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte | XVIIIb |
| Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern und von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Prüfungen | XVIIIc |
| Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen sowie Schulung der mit der Prüfung beauftragten Fachkräfte | XVIIId |
| Teilegutachten | XIX |
| Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge | XXI |
| Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag | XXVIII |
| EG-Fahrerlaubnisklassen | XXIX |
| Anhang zur StVZO | |


